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Den Saal anmieten

Wir stellen unseren Saal gerne anderen Künstlern, Vereinen und Privatpersonen zur Verfügung - für Proben, handgemachte Konzerte, Performances, Tanz, Theater, Kurse, Workshops, Tagungen und für private Feiern der stilleren Art: Kindergeburtstage, Tauf- und Konfirmationsfeiern etc., Familienfeiern tagsüber, Privatkonzerte und Feiern von uns gut bekannten Künstlern/Freunden mit kultiviertem Publikum.

Der Saal ist auch gut für Galerieprojekte geeignet. 

Da wir mitten im Wohngebiet liegen ist unser Saal NICHT für laute Konzerte, Diskos oder ausufernde Parties bis spät in die Nacht geeignet.

Ausstattung

Der Saal ist ca. 135m² groß und verfügt neben einem Tanzfussboden auch über einen schwarzen Flügel (August Förster). Ein Tresenbereich (keine Zapfanlage) ist vorhanden. Die Küche ist mit großem Gastro-Kühlschrank, doppelter Spüle, Geschirrspüler und Mikrowelle/Grill ausgestattet. 

Eine Musikanlage für externe Nutzer ist NICHT vorhanden.

Beleuchtung: LED-Strahler und kleinere LED-Spots an 3 Deckentrassen, momentan nicht alle nutzbar.

Preise

  • Künstlerische Veranstaltungen in Eigenregie abends: 75€
  • Workshop/ Kurs 1/2 bzw. 1 Tag (10-18.00 Uhr) 25/50€
  • private Feiern: 150€.
  • Stundenweise Nutzung, regelmäßige Kurse oder mehrtägige Nutzung: auf Anfrage

Zusätzliche Kosten

  • Kaution: individuell (für private Feiern bis 250€).
  • Heizkostenpauschale im Winter/ bei Beheizung: je Tag/Abend 25€
  • Reinigung durch den Vermieter: 25€

Kontaktieren Sie uns 0351/8026113 oder schreiben Sie eine Mail an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .Bitte vergessen Sie nicht Informationen zur Art der Nutzung, Terminwunsch und Personenzahl. Am besten nutzen Sie dazu anhängenden Fragebogen.

Saalmietanfrage (Formular in pdf)


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Unsere AGBs zur Saalanmietung

1. Der Untermieter ist für die Abführung infolge seiner Raumnutzung etwaiger anfallender GEBÜHREN GEGENÜBER DRITTEN, wie z.B. GEMA, KSK, Gewerbeamt, selbst verantwortlich. Er handelt als Veranstalter steuerrechtlich eigenverantwortlich

2. Der Saal ist für Veranstaltungen bis max. 99 Personen geeignet. 

3. In allen Räumlichkeiten herrscht striktes RAUCHVERBOT. Geraucht werden kann im Bereich der Außentreppe

4. Jedwede GEWERBLICHE NUTZUNG (Getränkeverkauf, Eintrittsgelder etc.) ohne vorherige Absprache ist untersagt.

5. Die NUTZUNG DES HOFES ist außer zum Be- und Entladen vor dem Eingang zur blauenFABRIK (Stahltreppe) nicht erlaubt.

6. Für im Mietzeitraum entstandene, vom Mieter verursachte, SCHÄDEN am Inventar, am Mietobjekt und im Bereich des Grundstückes des Mietobjektes haftet der Mieter im vollen Umfang. Der Vermieter ist unverzüglich über Schäden jedweder Art zu informieren. 

7. Die "Künstlervereinigung blaueFABRIK e.V." übernimmt keinerlei HAFTUNG für Schäden an Leib und Leben, sowie an Sachgegenständen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Veranstalters entstehen. Der Vermieter verfügt über eine Vereinshaftschutzversicherung.

8. Der Mieter ist an die gesetzlichen RUHEZEITEN gebunden, d.h. Lärmbelästigung der Anwohner ist Sonntag bis Donnerstag von 22.00-6.00 Uhr, Freitag und Samstags von 24.00-8.00 Uhr zu vermeiden.

9. Der Mieter ist zur REINIGUNG der benutzten Räumlichkeiten (Saal, Küche, Toiletten, Gänge) verpflichtet. Dies schließt Fegen und Wischen des Saales, Putzen der Toiletten, Abwaschen, Leerräumen des Geschirrspülers, Beseitigung von Zigarettenkippen auf dem Hof, richtiges Einlagern der Stühle und Tische und Mitnahme des eigenen Mülls mit ein. Der nächste öffentliche Glas- und Papiercontainer befindet sich in der Talstraße, etwa 250m von der blauenFABRIK entfernt.

10. Für 25€ kann eine GRUNDREINIGUNG durch den Verein hinzu gebucht werden. Der Mieter ist auch bei Buchung der Reinigung verpflichtet, die mitgebrachte Technik rechtzeitig abzutransportieren, Essens- und Getränkereste sowie größere Müllmengen zu entsorgen und Tische und Stühle wegzuräumen, so dass das Reinigungspersonal unverzüglich mit seiner Arbeit beginnen kann.

11. Eine VERTRAGSKÜNDIGUNG ist bis 4 Wochen vor Beginn der Anmietung ohne Angabe von Gründen möglich. In diesem Falle der Kündigung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10€ zu zahlen. Nach dieser Frist istder Mieter im Falle der Kündigung verpflichtet, 75% der vereinbarten Miete zu zahlen, sofern dem Vermieter keineanderweitige adäquate Vermietung gelingt

12. Bei Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen, insbesondere in puncto Lautstärke, kann der Vermieter die Veranstaltung notfalls vorzeitig abbrechen. Entstehende Kosten für die Räumung des Geländes trägt der Mieter.

13. Nichteinhalten der genannten Vertragsbestimmungen zieht Einbehalt der Kaution nach sich.

14. Mündliche Absprachen bestehen nicht und bedürfen auf jedem Fall der Schriftform.

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